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Mobil trotz Behinderung

Führer­schein mit Handicap

Inhalt

Mobilität für alle

Auf deine Bedürf­nisse zuge­schnitten

Mobil trotz Handicap – in unserer Fahrschule stehen auch Menschen mit Beeinträchtigungen im Mittelpunkt. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und bieten eine spezialisierte Fahrausbildung auf entsprechend angepassten Fahrzeugen an. Egal, ob du den Führerschein neu erwerben, nach einer Pause wieder erlangen oder dich an ein umgerüstetes Fahrzeug gewöhnen möchtest – unser erfahrenes Team unterstützt dich dabei.

Mit Geduld, Fachkenntnis und modernster Ausstattung sorgen wir dafür, dass Mobilität für jeden erreichbar wird. Entdecke bei uns, wie du sicher und selbstbewusst am Straßenverkehr teilnehmen kannst.

Gesetzliche Vorgaben zur Teilnahme am Straßen­verkehr

Die Pflicht zur Vorsorge

Das Fahrerlaubnisrecht besagt: „Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist geeignet, wer die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllt.“ (StVG, § 2, Abs. 4). Zweifel an der Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen können ausgeräumt werden, wenn sichergestellt ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Dies kann beispielsweise durch technische Anpassungen am Fahrzeug erreicht werden.

Bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung kann die Fahrerlaubnisbehörde als Vorbereitung für eine Entscheidung folgendes fordern:

Fahrschule für Menschen mit Handicap

Was wir dir bieten

Was viele zum Thema Auffrischungs­kurse interessiert

Häufig gestellte Fragen zu den Kursen zur Auf­frischung

Ein ärztliches Gutachten muss von Fachärzten oder Fachärztinnen mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, Fachärzten oder Fachärztinnen für Rechtsmedizin, Ärzten oder Ärztinnen des Gesundheitsamts, Betriebsmedizinern oder Betriebsmedizinerinnen oder von einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durchgeführt werden.

Die praktische Fahrprüfung verläuft nach den üblichen Kriterien wie jede andere Fahrprüfung auch. Es kann sein, dass noch eine Fahrprobe angefordert wird.

Grundsätzlich ist es möglich, auf fast jedes Handicap einzugehen und ein Fahrzeug dementsprechend umzubauen. Die Häufigsten Umbaut bzw. Fahrhilfen sind:

  • Trittstufen und eine verlängerte Sitzschiene erleichtern das Ein- und Aussteigen.
  • Auch die Lenksäule des Lenkrads, Schalthebel, Pedale und Handbremse können verlängert werden.
  • Ein Handgas kann eingebaut werden.

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. In der Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV) wird geregelt, in welcher Situation welcher Träger wieviel beiträgt.

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