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Du kennst das: Es gibt verschiedene Aktivitäten, die erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sind, obwohl man sich bereits früher darauf freut. Dazu gehört definitiv das Autofahren! Doch seit die Gesetzgebung das Begleitete Fahren (BF 17) eingeführt hat, besteht die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst du daher schon mit der Fahrausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du erst 3 Monate vor Mindestalter absolvieren (also ab einem Alter von 16 Jahren und 9 Monaten).
Das Ganze gestaltet sich folgendermaßen: Nach bestandener Prüfung erhältst du bereits im Alter von 17 Jahren eine vorläufige Fahrerlaubnis in Form einer Prüfungsbescheinigung. Allerdings musst du in diesem Fall mit einer Begleitperson fahren, die du bei Antragstellung eintragen lassen kannst.
Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt, wenn du 18 Jahre alt wirst. Zu diesem Zeitpunkt bekommst du von der zuständigen Führerscheinstelle den EU-Kartenführerschein ausgehändigt. Dann kannst du deinen „richtigen“ Führerschein abholen und dir die Bescheinigung zur Erinnerung an die Pinwand tackern.
Der Grundgedanke hinter BF17 besteht darin, dass Jugendliche von den Erfahrungen Erwachsener profitieren können, sei es von Eltern, Bekannten oder Mitarbeitenden des Ausbildungsbetriebs. Wichtig ist, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen. Wenn dies der Fall ist, können sie problemlos als Begleitpersonen für BF17 fungieren.
Sollte die geplante Begleitperson womöglich zum Zeitpunkt der Antragstellung womöglich einen Punkt zu viel im Zentralregister aufweisen, dann besteht die Möglichkeit, ein Fahreignungsseminar in unserer Fahrschule zu besuchen, um das Punktekonto auf den erforderlichen Stand zu bringen.
Es gibt kein gesetzliches Limit für die Anzahl der benennbaren Begleitpersonen. Daher ist es ratsam, so viele wie möglich zu benennen. In der Bereitschaftserklärung kannst du eine Begleitperson benennen. Willst du mehrere Begleitpersonen benennen, musst du dieses Formular für jede Begleitperson einzeln ausfüllen und alle Formulare einreichen.
Die schlechte Nachricht: Mit zwei Punkten im Zentralregister darf sie nicht mehr als Begleitperson fungieren. Die gute Nachricht: Mit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) ist es ohne Weiteres möglich, einen Punkt abzubauen und damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die an Begleitpersonen gestellt werden, zu erfüllen.
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