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Führerschein ab 17 - statt bis 18 warten.

Beglei­tetes Fahren: BF17

Inhalt

Alles, was du über BF17 wissen musst.

Den Führer­schein schon mit 17 machen

Du kennst das: Es gibt verschiedene Aktivitäten, die erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sind, obwohl man sich bereits früher darauf freut. Dazu gehört definitiv das Autofahren! Doch seit die Gesetzgebung das Begleitete Fahren (BF 17) eingeführt hat, besteht die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst du daher schon mit der Fahrausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du erst 3 Monate vor Mindestalter absolvieren (also ab einem Alter von 16 Jahren und 9 Monaten). 

Das Ganze gestaltet sich folgendermaßen: Nach bestandener Prüfung erhältst du bereits im Alter von 17 Jahren eine vorläufige Fahrerlaubnis in Form einer Prüfungsbescheinigung. Allerdings musst du in diesem Fall mit einer Begleitperson fahren, die du bei Antragstellung eintragen lassen kannst.

Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt, wenn du 18 Jahre alt wirst. Zu diesem Zeitpunkt bekommst du von der zuständigen Führerscheinstelle den EU-Kartenführerschein ausgehändigt. Dann kannst du deinen „richtigen“ Führerschein abholen und dir die Bescheinigung zur Erinnerung an die Pinwand tackern.

Voraus­setzungen

Das solltest du bei der Wahl der Begleitung wissen:

Anforder­ungen an die Begleit-Person

Der Grundgedanke hinter BF17 besteht darin, dass Jugendliche von den Erfahrungen Erwachsener profitieren können, sei es von Eltern, Bekannten oder Mitarbeitenden des Ausbildungsbetriebs. Wichtig ist, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen. Wenn dies der Fall ist, können sie problemlos als Begleitpersonen für BF17 fungieren.

Sollte die geplante Begleitperson womöglich zum Zeitpunkt der Antragstellung womöglich einen Punkt zu viel im Zentralregister aufweisen, dann besteht die Möglichkeit, ein Fahreignungsseminar in unserer Fahrschule zu besuchen, um das Punktekonto auf den erforderlichen Stand zu bringen.

Es gibt kein gesetzliches Limit für die Anzahl der benennbaren Begleitpersonen. Daher ist es ratsam, so viele wie möglich zu benennen. In der Bereitschaftserklärung kannst du eine Begleitperson benennen. Willst du mehrere Begleitpersonen benennen, musst du dieses Formular für jede Begleitperson einzeln ausfüllen und alle Formulare einreichen.

Antworten auf Fragen, die du vielleicht zum Thema BF17 hast

Häufig gestellte Fragen

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor deinem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden, während die praktische Prüfung maximal 1 Monat vor deinem Geburtstag absolviert werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen erhältst du die Prüfbescheinigung, und mit ihrer Ausstellung beginnt deine zweijährige Probezeit.
Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl der Begleitpersonen, die du für das BF17-Programm auswählst. Normalerweise werden zwei Begleitpersonen benannt, aber du musst in deinem Antrag mindestens eine Person angeben. Um sicherzustellen, dass du möglichst oft selbst fahren kannst, solltest du erwägen, weitere Begleitpersonen anzugeben. Je mehr Personen auf der Prüfungsbescheinigung vermerkt sind, desto öfter kannst du die Gelegenheit nutzen, Fahrpraxis zu sammeln!
Nein, abgesehen von den geringfügigen Verwaltungsgebühren. Zu Beginn erhalten 17-Jährige eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung erhältst du eine Bestätigung, die du bei deiner Gemeinde vorlegen musst, um die Prüfungsbescheinigung zu erhalten.
Ja, allerdings gibt es Einschränkungen. Als Teilnehmer des BF17-Programms darfst du unter Berücksichtigung der deutschen Begleitauflagen mittlerweile auch in Österreich Auto fahren. Es ist jedoch dringend ratsam, dies vorher mit deiner Haftpflichtversicherung zu klären.
Das Übertreten der Fahrerlaubnis-Verordnung stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der dazu führt, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wenn dieser Verstoß während der Probezeit auftritt (was sehr wahrscheinlich ist), drohen neben einem Bußgeld auch eine Verlängerung der Probezeit. Außerdem wirst du vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar absolvieren müssen und erhältst einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Es wird daher dringend davon abgeraten, solche Regelverstöße zu begehen!
In jedem Fall muss die Versicherungspolice für das von dir genutzte Auto angepasst werden. In einigen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein Mindestalter des Fahrers oder der Fahrerin festgelegt, was mit niedrigeren Versicherungsbeiträgen belohnt wird. Wenn dies nicht angepasst wird, könntest du im Schadensfall große Probleme bekommen.
Nein, du trägst immer die volle Verantwortung für das Führen des Fahrzeugs. Bei jedem Verstoß haftest du persönlich.

Die schlechte Nachricht: Mit zwei Punkten im Zentralregister darf sie nicht mehr als Begleitperson fungieren. Die gute Nachricht: Mit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) ist es ohne Weiteres möglich, einen Punkt abzubauen und damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die an Begleitpersonen gestellt werden, zu erfüllen.

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